Geistiges Heilen Bereich für Patienten Über den DGH e. V. Bereich für Mitglieder Kongress des DGH

Grundsatzentscheidung vom 2. März 2004
Chronik
Baden-Baden, 02.03.2014

1981
Das Bundesverwaltungsgericht fordert die Bundesregierung auf, das veraltete Heilpraktikergesetz aus der Nazizeit zu reformieren. Anlass sind wiederholte Verbotsverfahren gegen Heiler ohne Zulassung. Die erbetenen Reformen bleiben jedoch aus. 

1986     
Dr. Bernhard Firgau wird von einer Heilerin von einer Lundensarkoidose geheilt – laut schulmedizinischem Befund eine nicht heilbare Krankheit. Erst im Nachhinein erfährt er, dass geistiges Heilen ohne Heilpraktikerzulassung - zu diesem Zeitpunkt noch - illegal ist. 
Das findet der Geheilte unsinnig und beschließt, sich für die Erlaubnis der Berufsausübung von Heilern ohne medizinische Prüfung einzusetzen. Acht Jahre lang schreibt er Briefe an Behörden – ohne Erfolg.
 
1994
Die Gründung des Dachverbands Geistiges Heilen (DGH) wird beschlossen.
Dr. Bernhard Firgau begleitet die Gründer mit einem Rechtshandbuch für Heiler.

18. Februar 1995 
Jahrestag des Inkrafttretens des Heilpraktikergesetzes und offizieller Gründungstag des DGH. 
Dr. Bernhard Firgau beglaubigt die Unterschriften der Gründer Dr. Harald Wiesendanger, Klaus Schlapps, Dagobert Göbel, Johann van Ooosteroom, Gaby Kistler, Heiko Popinga und Hubertus Schweizer. 

1998
Eine Enquetekommission, die sich mit Psychogruppen und Sekten befasst, lädt den DGH ein. Im Abschlussbericht stellt sie fest: Der DGH hat eine Lücke im Heilpraktikergesetz gefunden. Eine Gesetzesreform ist daher dringend angesagt. 

ca. 2001/2
Der ehemalige DGH-Heiler Zimmermann verliert seine Klage auf Heilpraktikerzulassung ohne Prüfung in den ersten beiden Instanzen. Zimmermann legt Verfassungsbeschwerde ein. Das Bundesverfassungsgericht bittet den DGH offiziell um eine Stellungnahme.

2. März 2004
Das Bundesverfassungsgericht schließt sich der Stellungnahme des DGH an und beschließt die Änderung der Auslegung des Heilpraktikergesetzes. 
Die Ausübung geistigen Heilens ohne Heilpraktikerprüfung ist ab jetzt legal.