Mitglied werden

Mitglied im DGH kann jeder werden, der den DGH und seine satzungsgemäßen Ziele fördern und unterstützen will.

Den Aufnahmeantrag können Sie als PDF-Datei zum Ausdrucken herunterladen.

Und so geht es, wenn Sie DGH-Satzung und Verhaltenskodex anerkennen:

 

Den Antrag bitte

- gut leserlich und vollständig ausfüllen,

- auf dem Postweg an die DGH Geschäftsstelle schicken,

- mit ein wenig Geduld auf Ihre Aufnahmebestätigung warten.

 

Wenn Sie das Begrüßungsschreiben in den Händen haben, sind Sie Mitglied im DGH und werden - falls Sie dies als Wunsch angemerkt haben - in der Heilervermittlung des Infodienstes gleichberechtigt mit allen anderen Heilern im DGH vermittelt.

 

Bitte machen Sie sich vor der Anmeldung mit der Satzung und dem Verhaltenskodex, sowie mit den daraus resultierenden Rechten und Pflichten vertraut.

 

Für alle Menschen, welche die Arbeit des Vereines verfolgen und unterstützen möchten, aber nicht Vollmitglied werden wollen, besteht die Möglichkeit Fördermitglied zu werden.

Leistungen des DGH für Mitglieder:

  • Mitgliederzeitschrift 4 x jährlich
  • kostenlose Rechtsberatung zu Fragen in Bezug auf geistiges Heilen
  • Beratung zu Fragen der Existenzgründung als HeilerIn
  • Heilervermittlung auf Anfragen von Hilfesuchenden
  • Öffentlichkeitsarbeit für geistige Heilweisen und HeilerInnen
    durch Messen, Kongresse, Vorträge, Pressearbeit und andere Veröffentlichungen,
  • regionale Treffen zum gegenseitigen Kennenlernen und für Erfahrungsaustausch.

Der DGH

  • überwacht die Einhaltung des DGH-Verhaltens-Kodex zu dessen Einhaltung sich jedes praktizierende DGH-Mitglied bei seinem Eintritt per Unterschrift verpflichtet,
  • gibt Hilfesuchenden mit dem Zertifikat „Durch den DGH anerkannte/r Heiler/in“ Orientierung beim Finden seriöser HeilerInnen,
  • sucht im Sinne ganzheitlicher, einander ergänzender Heilkunst die Zusammenarbeit mit Ärzten, Kliniken, Heilpraktikern und Wissenschaftlern

Der Mitgliedsbeitrag beträgt jährlich 72,– Euro.
Beitragszahlung ist nur per Lastschrift möglich.
Die Beiträge werden nach Aufnahme für das laufende Jahr anteilig und ab dem Folgejahr jeweils Anfang März jedes Jahres in einem Betrag eingezogen. Arbeitslose, Studenten und Ehegatten von Mitgliedern zahlen den ermäßigten Satz von 50% des Mitgliedsbeitrages (bitte Nachweis beifügen). Da der DGH als gemeinnützig anerkannt ist, können Sie Ihren Mitgliedsbeitrag und Spenden steuerlich geltend machen. (Bescheinigung auf Anfrage von der DGH-Geschäftsstelle.)

Die Mitglieder

  • haben die gesetzlichen und satzungsgemäßen Rechte und Pflichten. Sie sind insbesondere berechtigt, an allen offenen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen. Darüber hinaus haben sie das Recht, gegenüber dem Vorstand Anträge zu stellen.
  • Aktive und fördernde Mitglieder sind zur fristgerechten Zahlung der Mitgliedsbeiträge verpflichtet. Ehrenmitglieder sind unter Beibehaltung sämtlicher anderer Rechte und Pflichten von der Beitragszahlung befreit.
  • Alle Mitglieder sind verpflichtet, den DGH und seine satzungsgemäßen Zwecke in ordentlicher Weise zu fördern und zu unterstützen.
  • Die Mitgliedschaft von Einzelpersonen beginnt mit Annahme eines schriftlichen Aufnahmeantrages durch die Geschäftsstelle oder ein Vorstandsmitglied des Vereins. Die Mitgliedschaft von juristischen Personen beginnt mit Annahme durch Vorstandsbeschluss.
  • Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod des Mitglieds, bzw. bei Gemeinschaften oder juristischen Personen durch deren Auflösung.
  • Ein Austritt kann jederzeit gegenüber dem Vorstand oder der Geschäftsstelle erklärt werden.
  • Der Ausschluss eines Mitglieds mit sofortiger Wirkung kann ausgesprochen werden, wenn das Mitglied in grobem Maße gegen die Satzung, den Satzungszweck, den Verhaltenskodex oder in sonstiger Weise gegen die Interessen des DGH verstößt. Über den Ausschluss eines Mitglieds entscheidet der Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit. Dem Mitglied ist unter Fristsetzung von 4 Wochen Gelegenheit zu geben, sich gegenüber dem Vorstand oder einer für diesen Zweck vom Vorstand berufenen Kommission zu den erhobenen Vorwürfen zu äußern. Diese Kommission regelt auch die Voraussetzungen für weitere Sanktionen und deren Durchführung.
  • Die Mitgliedschaft endet ohne besonderes Verfahren, wenn ein Mitglied mit mehr als einem Jahresbeitrag länger als 3 Monate im Rückstand ist.
  • Bei Beendigung der Mitgliedschaft, gleich aus welchem Grund, erlöschen alle Ansprüche aus dem Mitgliedsverhältnis. Eine Rückgewähr von im Voraus gezahlten Beiträgen für das laufende Jahr, Spenden oder sonstigen Unterstützungsleistungen ist grundsätzlich ausgeschlossen. Der Anspruch des Vereins auf rückständige Beitragsforderungen bleibt hiervon unberührt.

Fördermitgliedschaft

Wenn Sie die Ziele des Dachverbandes unterstützen wollen ohne selbst Heiler zu sein, können Sie Fördermitglied werden. Ihr Engagement ist uns willkommen.

Für mindestens 20 EUR Jahresbeitrag bieten wir Ihnen die Möglichkeit uns zu unterstützen.

Sie erhalten als Fördermitglied vier Mal im Jahr das aktuelle DGH-Info.

Nähere Informationen erhalten Sie über die DGH Geschäftsstelle.

Da der DGH als gemeinnützig anerkannt ist, können Sie den Beitrag steuerlich absetzen

Spenden

Wenn Sie den DGH und seine Ziele fördern wollen, können Sie unter folgender Kontonummer spenden:

Kto.Nr.:

90689

Int. Bank Account Number:

Bank:

Sparkasse Heidelberg

DE17 6725 0020 0000 0906 89

BLZ:

672 500 20

Swift-BIC: SOLADES1HDB

Begünstigter:

Dachverband Geistiges Heilen e.V.

 

 

Da der DGH als gemeinnützig anerkannt ist, können Sie die Spende steuerlich absetzen. Auf Anfrage erhalten Sie die Spendenbescheinigung von der DGH-Geschäftsstelle.