Geistiges Heilen Bereich für Patienten Über den DGH e. V. Bereich für Mitglieder Kongress des DGH

Mitgliedschaft im DGH e. V.

Flyergraphik Mitglied werdenMitglied werden kann jeder Mensch, der die Ziele des DGH e.V. und seine Arbeit unterstützt – unabhängig davon, ob er geistige Heilweisen selbst beruflich praktiziert oder nicht.

Das bedeutet, dass für die Mitgliedschaft weder Qualifikationsnachweise erbracht noch Prüfungen abgelegt werden müssen. Das entscheidende Qualitätskriterium von Heilern im DGH beruht auf der Anerkennung und der Einhaltung des Verhaltens-/Ethik-Kodex.

Auch Vereine/Verbände von Heilern, Naturheilkundlern, Therapeuten/Ärzten, die sich für die gleichberechtigte Einbeziehung geistiger Heilweisen in das Gesundheitssystem einsetzen, können Mitglied im Dachverband Geistiges Heilen werden.

Vollmitglieder haben das Recht, sämtliche Leistungen des DGH e. V. in Anspruch zu nehmen.

Eine andere Möglichkeit, den Verein und seine Ziele zu unterstützen, ist die Fördermitgliedschaft. Mit dieser Form der Mitgliedschaft bietet der DGH e. V. Unterstützern, Freunden und Förderern die Möglichkeit der Vereinsmitgliedschaft - für einen Jahresbeitrag von mindestens 42,- Euro. Indem Fördermitglieder die viermal jährlich erscheinende Mitgliederzeitung mit sämtlichen beiliegenden Informationsmaterialien erhalten, sind auch sie über die Aktivitäten des Vereins und seiner Mitglieder informiert.

Antworten auf häufig gestellte Fragen

... finden Sie hier, klicken Sie jeweils die Frage an und die Antwort erscheint.

Muss ich Heiler sein oder bestimmte Qualifikationen nachweisen, um Mitglied im DGH e. V. werden zu können?

Nein! Mitglied im DGH (Vollmitglied oder Fördermitglied) kann jeder Mensch werden, der die Ziele des DGH e. V. unterstützt und die Satzung des Vereins anerkennt: Menschen, die sich als Patienten bzw. Klienten oder aus anderen Gründen als interessierte Laien für die Integration geistiger Heilweisen ins Gesundheitssystem einsetzen ebenso wie Heiler und Vertreter von Heilberufen, die geistige Heilmethoden in ihre Arbeit einbeziehen. Praktizierende Mitglieder verpflichten sich zudem verbindlich zur Einhaltung des Ethik-Kodex des DGH e. V.

Worin besteht der Unterschied zwischen „Vollmitglied (Mitglied) und Fördermitglied?

Siehe Leistungen des DGH e. V. für seine Mitglieder und Mitgliedsbeitrag.

Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag im DGH e. V.?

Der Jahresbeitrag für Vollmitglieder beträgt derzeit 84,- Euro. Ehepartner, Studenten, aber auch Empfänger von Leistungen zur Grundsicherung (Hartz IV) können einen ermäßigten Beitragssatz in Höhe von 42,- Euro/Jahr erhalten (gern informiert Sie hierzu die Geschäftsstelle). Fördermitglieder zahlen einen Jahresbeitrag von mindestens 42,- Euro. Wird der Beitrag monatlich bezahlt? Der Beitrag wird als Jahresbeitrag jeweils im März vom Konto des Mitglieds abgebucht und gilt für das laufende Kalenderjahr, also von Januar bis Dezember. Monatliche Beitragszahlungen oder Überweisungen sind nicht möglich. Werden Sie im Laufe eines Kalenderjahres DGH-Mitglied, wird der anteilige Jahresbeitrag ermittelt und abgebucht.

Welche Leistungen des DGH e. V. sind im Mitgliedsbeitrag enthalten?

Informationen hierzu finden Sie unter Leistungen des DGH e. V. für seine Mitglieder.

Muss ich DGH-Mitglied sein oder werden, wenn ich bei einem der vom DGH gelisteten Ausbilder eine Aus- oder Weiterbildung absolvieren möchte?

Nein! Sie können völlig unabhängig von einer Mitgliedschaft im DGH e. V. an Aus- und Weiterbildungen bei Ausbildern teilnehmen, die nach den Richtlinien des DGH e .V. ausbilden. Eine Verpflichtung zur Mitgliedschaft gibt es nicht, Sie sind völlig frei in Ihrer Entscheidung! Sollten Sie jedoch nach einer Ausbildung die „Anerkennung als Heiler nach den Richtlinien des DGH“ anstreben – für diese vereinsinterne Anerkennung ist u.a. die mindestens 1-jährige Mitgliedschaft im Verein eine grundlegende Voraussetzung.

Wenn ich mich als Heiler/in nach den Richtlinien des DGH e. V. anerkennen lassen möchte, muss ich dafür DGH-Mitglied sein?

Ja! Die „Anerkennung als Heiler nach den Richtlinien des DGH e. V.“ ist eine vereinsinterne Anerkennung und somit an die Mitgliedschaft im DGH e. V. gebunden. Siehe auch: Prüfungsordnung Heiler. Die Bezeichnung „Anerkannte/r Heiler/in nach den Richtlinien des DGH“ beinhaltet ausdrücklich die Mitgliedschaft im DGH e . V.und mindert in keinster Weise die Wertschätzung der Arbeit oder Qualifikation all jener verantwortungsbewussten und engagierten HeilerInnen, die nicht DGH-Mitglieder sind oder die als DGH-Mitglieder diese Anerkennung nicht beantragt haben!

An wen schicke ich meinen Aufnahmeantrag?

Bitte füllen Sie den Aufnahmeantrag als Vollmitglied oder als Fördermitglied vollständig und gut leserlich aus und unterschreiben Sie die betreffenden Felder. Senden Sie bitte den Mitgliedsantrag danach per Post an die Geschäftsstelle des DGH e. V..

… und wenn ich meine Mitgliedschaft kündigen will?

Der Austritt kann jederzeit schriftlich mit einer an die Geschäftsstelle zu adressierenden Austrittserklärung mitgeteilt werden. Die Kündigung der Mitgliedschaft wird zum Jahresende des laufenden Kalenderjahres wirksam. Bei Beendigung der Mitgliedschaft - gleich aus welchem Grund - erlöschen alle Ansprüche des Mitglieds aus dem Mitgliedsverhältnis. Eine Rückzahlung von Beiträgen für das laufende Jahr ist grundsätzlich ausgeschlossen. Der Anspruch des Vereins auf Zahlung rückständiger Beitragsforderungen bleibt hiervon unberührt. Siehe auch: Satzung des DGH, § 6 Beginn und Ende der Mitgliedschaft.

Aufnahmeantrag