Qualifikation und Anerkennung von AusbilderInnen
Qualitativ hochwertige Ausbildungen, die auch strengen ethischen Ansprüchen genügen, sind die Voraussetzung dafür, dass Hilfesuchende qualifizierte und erfahrene Heiler finden. Deshalb ist die Anerkennung von Heilern eng verknüpft mit der verbandsinternen Zertifizierung von Ausbildern und Ausbildungen.
Die „Prüfungsordnung für die Anerkennung von Ausbildern“ beinhaltet die Voraussetzungen, die für die Anerkennung erfüllt sein müssen und regelt das Verfahren. Zur Erleichterung der Antragstellung finden Sie unter "Download" Antragsformulare. Unsere Empfehlung: Ob Sie nun einen neuen Antrag stellen oder verlängern wollen - bitte setzen Sie sich vorab mit der Kommissionsleiterin in Verbindung, um wesentliche Dinge zu besprechen.
- Geplanter Prüfungstermin für 2018 (voraussichtlich): 08. oder 09. November 2018
- Einsendeschluss der Unterlagen für Lizenz-Neuanträge: 31. Juli 2018
- Geplanter Prüfungstermin für 2019 (voraussichtlich): 11. oder 12. April 2019
- Einsendeschluss der Unterlagen für Lizenz-Neuanträge: 15. Februar 2019
- per Klick direkt zur Prüfungs- und Anerkennungsordnung für Ausbilder
- per Klick direkt zu den Leitlinien für Ausbilder
- per Klick direkt zum Antragsformular „Erstantrag“
- per Klick direkt zum Antragsformular „Antrag Lizenzverlängerung“
Ihre Ansprechpartnerin
Qualifikation / Anerkennung für Ausbilder |